Fahrtauglichkeit bei Demenz – objektive Beurteilung in Straubing
Die Frage, ob man mit kognitiven Einschränkungen noch sicher Auto fahren darf, ist für Betroffene und Angehörige oft emotional belastend. Gleichzeitig ist sie von erheblicher rechtlicher und sicherheitsrelevanter Bedeutung. Wir bieten Ihnen in unserer neurologischen Praxis eine strukturierte, objektive und vertrauliche Testung an.
Rechtlicher Hintergrund
Die Fahreignung bei kognitiven Erkrankungen ist in Deutschland durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere Anlage 4, geregelt. Demnach kann eine psychische oder neurologische Erkrankung – je nach Schweregrad – die Fahreignung einschränken oder ausschließen. Die aktuelle S3-Leitlinie Demenz (2023) empfiehlt ausdrücklich, bei leichter kognitiver Störung oder leichter Demenz eine jährliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit vorzunehmen.
Die Ergebnisse der Testung werden ausschließlich mit Ihnen besprochen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich. Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und Klarheit zu verschaffen – ohne Streit, auf Basis objektiver Testergebnisse.
Der Wiener Test – was wird gemessen?
Wir setzen das standardisierte und wissenschaftlich validierte Wiener Test System ein. Es erfasst gezielt die für das sichere Fahren relevanten kognitiven Fähigkeiten:
Überblicksgewinnung und Aufmerksamkeit
Reaktionsfähigkeit und Reaktionszeit
Konzentration und psychische Belastbarkeit
Der Test wird am Computer durchgeführt, dauert etwa 20 bis 30 Minuten.
Ablauf und Kosten
Die Untersuchung findet in unserer Praxis in Straubing statt. Nach dem Test besprechen wir die Ergebnisse ausführlich mit Ihnen. Es handelt sich um eine Selbstzahler-Leistung, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Untersuchung nicht übernehmen. Die Kosten betragen 85 Euro, die Zahlung ist mit EC-Karte vor Ort möglich.
Für wen ist die Testung sinnvoll?
Die Testung empfiehlt sich für Menschen mit einer diagnostizierten leichten kognitiven Störung (MCI) oder leichten Demenz, bei denen eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit leitlinienkonform ist – sowie für Angehörige, die sich Sorgen um die Fahrsicherheit eines Familienmitglieds machen.
Termin vereinbaren
Sprechen Sie uns gerne direkt an oder nutzen Sie unser Online-Formular zur Terminanfrage. Wir sind Ihre neurologische Fachpraxis für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit bei kognitiven Erkrankungen in Straubing und der Region Niederbayern.